Wobei wir Ihnen als Kfz-Sachverständiger helfen können?
Als Geschädigter steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Kfz-Sachverständigen bestellt oder geschickt hat. Die Kosten für das Kfz-Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern nicht ein so genannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe nicht höher als bis 500 - 1000 Euro) Dann dürfte als Schadennachweis ein Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichend sein. Durch versicherungsseitige Eingriffe in die Schadenregulierung werden die Geschädigten zunehmend sensibilisiert und wenden sich häufiger im Schadenfall an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Immer dann wenn Sie eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigen. Beispielsweise um ein Schaden oder ein Mangel an Ihrem Fahrzeug oder Kfz zu beurteilt. Oder wenn es darum geht die Plausibilität und Kompatibilität von einem geschilderten Sachverhalten zu beurteilen. Eine Schadensursache zu ermitteln. Wenn ein Fahrzeug oder Kfz zu bewerten ist, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden muss oder der tatsächliche Zustand eines Kraftfahrzeugs etwa zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Das waren jetzt ganz grob eine Auflistung von div. Themen, wo wir als Kfz-Sachverständiger in Hamburg Hilfestellung geben können. Ferner stellt ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen eine hohe Glaubwürdigkeit und oft auch die Basis einer gütlichen Einigung dar. Auch die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel auch erst durch einen Kfz-Sachverständigen belegt werden. Ohne einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Sie als Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro. Zunehmend gibt es immer mehr Unfallgeschädigte die bei einem Kfz-Schaden Gebrauch machen von Ihrem Recht der freien Gutachterwahl. Hierbei ist es wichtig, dass Sie Hilfe und Beratung bei einem Kfz-Sachverständigen ihres Vertrauens suchen. Dabei sollten Sie darauf achten einen Kfz-Sachverständigen zu finden der sich durch besondere Sachkunde, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit auszeichnet. Dadurch sind Sie sicher einen adäquaten Gesprächspartner bei Schadenskalkulationen bzw. Fahrzeugbewertungen zu haben. Die Kosten für die Ermittlung des Kfz-Sachverständigen sind Bestandteil des Schadenersatzanspruches und werden direkt mit der gegnerischen Versicherung nach der Bearbeitung des Kfz-Sachverständigenbüros Lausen abgerechnet. Bei Unfallschäden durch Fremdverschulden, sind Sie (zumindest finanziell) so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten. Der Kfz-Sachverständige sichert Beweise und Ermittlung die Kosten bei einer Reparatur sowie allen weiteren Kosten und Werte.
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